Bestimmte Berufe können Schäden durch reine Fehlberatungen verursachen. Dazu gehören Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Anlageberater, Treuhänder, Dolmetscher und Ärzte. Durch die Weiterentwicklung in einigen Berufssparten wird diese Liste in den kommenden Jahren noch länger werden.
Zwar deckt die gängige Betriebshaftpflichtversicherung außer Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden ab, doch weitet die Rechtssprechung die Haftung immer mehr aus, so daß diese eventuell einer ergänzenden Absicherung bedarf.
Auch wenn sich der Begriff Berufshaftpflichtversicherung durchgesetzt hat, sprechen wir doch fachlich bei den meisten der oben genannten Berufe von einer Vermögensschadenhaftpflichtvericherung.
Damit Sie diese Differenzierungen nicht treffen müssen sind Fachleute für Sie da.